IGel – Individuelle Gesundheitsleistungen

Wie Sie wissen macht die Medizin ständig Fortschritte. Dies trifft erfreulicherweise auch für das orthopädische Fachgebiet zu. Leider sind viele der neuen und sinnvollen Behandlungsmöglichkeiten nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen enthalten und werden somit von diesen Kassen nicht erstattet. Laut Wirtschaftlichkeitsgebot erhalten Sie lediglich eine „notwendige“ und „ausreichende“ Therapie (§ 12 SGB V). “Ausreichend” bedeutet – Sie erinnern sich – die Note vier.

Sie als Patient und wir, die behandelnden Ärzte wünschen sich hingegen mindestens eine gute oder sehr gute Versorgung.

Gesetztliche Krankenkassen haben eine zwiespältige Position zu IGeL-Leistungen. Häufig wird argumentiert, daß die Kassen alle Leistungen erstatten deren Nutzen wissenschaftlich belegt ist. Individuelle Gesundheitsleisungen würden diesen Nachweis schuldig bleiben. Dieses Scheinargument kann leicht widerlegt werden. Denken Sie alleine an all die Brillenträger. Es bestehen bei Millionen Bundesbürgern anerkannte Augenerkrankungen aber deren Therapiedie Brillewird in den meisten Fällen nicht (mehr) erstattet ! Mit welchem Argument ?
Die Knochendichtemessungen zur Erkennung und Behandlung der Osteoporose wurde bis 2013 in Deutschland erst übernommen wenn z.B. bereits Wirbelbrüche vorliegen oder bereits starke Medikamente verschrieben werden müssen. Salben für Gelenkbeschwerden werden nicht (mehr) erstattet obwohl deren Wirksamkeit in vielen Fällen nachgewiesen ist und auch von Leitlinien empfohlen wird [AWMF S2k-Leitlinie zur Therapie der Gonarthrose, www.awmf.org/leitlienien/detail/033-004.html] u.s.w. Andererseits bezuschussen Krankenkassen ausgewählte Therapien wie z.B. Eigenharntherapie, Bauchtanz oder Feldenkrais Methode, also Behandlungen deren Wirksamkeit nicht wissenschaftlich (*randomisiert, doppelblind, placebokontrolliert) nachgewiesen ist. Die Techniker Krankenkasse fördert osteopathische Anwendungen, ohne dass es wissenschaftliche* Nachweise zur Wirksamkeit der Behandlung gibt. Noch nicht einmal der Nutzen der Homöopathie ist fundiert* nachgewiesen. Manche Kassen übernehmen – in manchen Regionen – die Kosten für „Anti-Stress-Kurse“, Blitzentspannung für Frauen in der Lebensmitte, Heileurythmie und Baby-Shiatsu. Natürlich können diese Verfahren im Einzelfall durchaus hilfreich sein, aber die Auswahl was nun bezahlt wird und was nicht ist  häufig relativ willkürlich – denken Sie an die Brillenträger ! Darüber äußerte selbst der MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes der Krankankassen) seinen Unmut [DÄbl.|113|25.7.2016|S.1357].

Viele vorbeugende Verfahren bleiben dagegen völlig auf der Strecke.

Scharfe Kritik äußert der Bayerische Facharztverband an der Doppelzüngigkeit der Krankenkassen. „Während Krankenkassen Versichertengelder ungefragt und von der Politik und Aufsicht unbeanstandet mit vollen Händen für fragwürdige Therapien oder unsinnige PR-Gags wie Granulat-Hantel-Walking ausgeben, werden medizinisch sinnvolle Maßnahmen, wie die optische Kohärenz-Tomographie (OCT) zu Vermeidung von Erblindungen oder die Knochendichtemessung zur Verhinderung von schweren schmerzhaften und in der Behandlung kostenverursachenden Brüchen, seit Jahren als IGeL-Leistungen diffamiert und Ärzte als Geldschneider abgeurteilt.“ [Newsletter Ärzte www.frtpartner.de]

Andererseits ist der Arzt und speziell der Facharzt gesetzlich verpflichtet über alle in Frage kommenden Behandlungen aufzuklären und dies auch zu dokumentieren – egal ob sie die Kasse übernimmt oder nicht. Das gilt auch für Behandlungsformen die der behandelnden Arzt selbst nicht anbietet. Es ist laut Gesetzgebung nämlich nicht vertretbar, wirksame Behandlungen vorzuenthalten, nur weil diese eben keine „Kassenleistung“ sind.

Eine fachorthopädische, kundige Beratung sollte auch dazu dienen, Sie vor eventuellen körperlichen und finanziellen Schäden zu schützen. Der Gesundheitsmarkt bietet eine Fülle von teilweise völlig überteuerten Behandlungen, angefangen von nicht oder kaum wirksamen Präparaten bis hin zu nebenwirkungsreichen Methoden ohne erwiesene positive Effekte.

Die von mir sorgfältig ausgewählten modernen Diagnostik- und Therapiekonzepte sind  wissenschaftlich ausreichend belegt und haben ein vernünftiges Kosten – Nutzen Verhältnis. Weiterhin stehe ich Ihnen für individuelle Untersuchungs- und Beratungsleistungen zur Verfügung, die ebenfalls von der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen sind – so z.B. die sportärztliche ausführliche Beratung.

Die individuellen Gesundheitsleistungen die in meiner Praxis angeboten werden sind unten gelistet. Sie erhalten eine Rechnung gemäß der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach Ziffern wie sie vom Berufsverband für Orthopädie empfohlen werden. Die Leistungen werden von den Privatkassen in der Regel ganz oder teilweise übernommen, von den gesetztlichen Kassen aber zumeist nicht. Einzelheiten finden Sie unter „Leistungen“:

DIAGNOSTIK

Knochendichtemessung an den „Orten des Geschehens“ – Wirbelsäule und Schenkelhals mittels DEXA – dem „Goldstandard“ der Messung.

Kontroll – Ultraschall der Säuglingshüften nach aktuellem Stand der Technik
(ab 8. Woche ist die Vorsorge keine Kassenleistung)

Fachorthopädischer Check, Vorsorgeuntersuchung  –  Bewegungsapparat
– auf Wunsch einschließlich Ultraschalluntersuchung der großen  Gelenke

Laboruntersuchungen
(z.B. Rheumaschnelltest, 15 Minuten, 1 Tropfen Blut, umfaßt 98 % der Rheumaformen)

THERAPIE

Die in der Folge dargestellten Behandlungsformen werden in der Wissenschaft in ihrer Bedeutung und Tragweite teilweise nicht eindeutig beurteilt. Auch liegen teilweise noch keine randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudien vor, wie es die höchstrichterliche Rechtsprechung bei gesundheitlichen Wirkaussagen fordert. Juristische und medizinische Betrachtungsweisen stimmen ebenso wie die medizinische Erfahrung und Wissenschaft nicht immer überein.

Moderne Therapie bei Abnützung und Verschleiß sogenannte „ Arthrose “
an Gelenken und an der Wirbelsäule, bei Bandscheibenschäden

energetische Zellanregung, 8–10 Sitzungen

Knorpelbaustoffe („orthomolekulare Produkte“)

Spritzenbehandlung (moderne Hyaluronsäurepräparate, 1, 3 oder 5 Injektionen)

Schmerztherapie

Akupunktur nach den Regeln der traditionellen chinesischen Medizin Bewegungsapparat, Migräne, Raucherentwöhnung, Fibromyalgie

Quellgasinjektionen bei muskulären Verspannungen, Schmerztherapie (auf natürlicher Basis, ähnlich dem “Quaddeln”, aber mit länger anhaltenden Effekten)

Proliferationstherapie

Neuraltherapie

Stoßwellenbehandlung bei Achillessehenreizungen, Fersensporn, Kalkschulter, Tennisellenbogen, Verspannungen u.v.m. (schmerzfreie Anwendung, 3-5 Sitzungen)

energetische Zellanregung

– Traktions- und Dekompressionstherapie, computergesteuert, ideal für akute und chronische Bandscheibenschäden (Vorfall, Vorwölbung), „Hexenschuß“, aktivierte Hüftarthrosen

Kräftigung und  allgemeiner Aufbau

Vitamin Kur, 5 Sitzungen

Sportmedizinische Beratung

Ausführliche Beratung zum Knochen- und Gelenkstoffwechsel
(Osteoporoserisiko, Ernährung, welche Substanzen helfen wirklich ?)

Wußten Sie schon…

… es besteht prinzipiell seit 1.1.2004 für alle gesetzlich krankenversicherte Personen die Möglichkeit die Kostenerstattung bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu wählen. Das bedeutet, dass Sie z.B. für die ärztliche Behandlung eine Rechnung bekommen, die Sie dann bei Ihrer Kasse einreichen. Sie genießen somit die Vorteile eines Privatpatienten (z.B. keine festen Budgets, keine Praxisgebühr!) und bleiben in Ihrer gewohnten Krankenkasse. Auch darüber berate ich Sie gerne.

Ich wünsche Ihnen weiter alles Gute und vor allem Gesundheit.

„Der Gesunde hat viele Wünsche,
der Kranke nur einen…..“