Gutachten

Im Rahmen meiner Kompetenz in den unfallchirurgischen, orthopädischen und sozialmedizinischen Fachgebieten erstelle ich seit über 20 Jahren mit großer Sorgfalt Gutachten für :

– Privatpersonen
z.B. zur Vorlage bei der Krankenversicherung, Widersprüche in   Rentenverfahren etc.
– gesetzliche und private Krankenversicherungen
– private Unfallversicherungen
– Sozialgerichte
– Versorgungsämter
– Rentenversicherungen
z.B. zu Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Rehabilitationsmaßnahmen

Es steht Ihnen als Patient bzw. Privatperson folgendes Spektrum zur Verfügung:
Einfache Befundberichte, ausführliche Arztbriefe, fachärztliche Atteste*, kurze gutachterliche Bewertungen*, ausführliche fachärztliche Gutachten ggf. mit wissenschaftlicher Begründung*, Zweitmeinungsgutachten* („Second Opinion“).

Sie können sich einer gewissenhaften und vor allem neutralen Prüfung der vorliegenden medizinischen Befunde und Unterlagen sicher sein. Gegebenenfalls erforderliche Untersuchungen werden unmittelbar in meiner Praxis durchgeführt. Weiterführende Diagnostik (z.B. gerätegestützte, fachneurologische Untersuchungen, Kernspintomographie) kann zeitnah in Auftrag gegeben werden. Mögliche anfallende Kosten bespreche ich mit Ihnen im Rahmen eines schriftlichen Kostenvoranschlages.

Ich garantiere wirtschaftliche Unabhängigkeit, Objektivität, einen hohen Qualitätsstandard und eine seriöse Beratung damit Sie die Erfolgsaussichten eines eventuellen Rechtsstreites optimal einschätzen können.

Zweitmeinungsgutachten

Oft gibt es durchaus berechtigte Zweifel ob z.B. ein operativer Eingriff tatsächlich richtig und notwenig ist – oder war, bzw. ob die konservativen Maßnahmen ausgeschöpft worden sind. Auch geltende Leitlinien insbesondere für Eingriffe an der Wirbelsäule sollten ausreichend beachtet werden.
Die Operationszahlen gerade im orthopädischen Fachgebiet haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen, was nicht alleine durch die älter werdende Bevölkerung und bessere OP Technik zu erklären ist. Darauf wird auch in den Medien zunehmend hingewiesen (Orthop Mitteilungen 2/2010). Operative Einrichtungen haben häufig hohen Kostendruck. Konzerneigene Kliniken sind Aktionären verpflichtet und entsprechend auch gewinnorientiert. Professor Dr. Reiner Gradinger (ehem. Präsident der Deutschen Gesellschft für Chirurgie) warnte bereits 2010 sogar vor einer „Kommerzialisierung“ der Medizin. Die aktuelle Entwicklung in Deutschland hat mit einer Steigerung der Operationszahlen an der Wirbelsäule um 135 % innerhalb der letzten Jahre sogar die schlimmsten Befürchtungen übertroffen.
Grundsätzlich unterliegen medizinische Gutachten der freien Meinungsäußerung. Unterschiedliche Beurteilungen sind zulässig. Auf Grund meiner umfangreichen Erfahrungen sowohl in operativen als auch in konservativen Behandlungsmöglichkeiten und der wirtschaftlich unabhängigen Praxisführung kann ich Ihnen fundierte, objektive Kompetenz für ein Zweitmeinungsgutachten* versichern.

Rechtlicher Hinweis:
Zweitmeinungen werden durch mich ausschließlich nach persönlichem Kontakt abgegeben. Es erfolgt keine Leistung, die z.B. alleine auf Internetkontakt basiert. Dieses Vorgehen entspricht nicht meiner ärztlichen Grundeinstellung und nicht der geltenden Berufsordnung:
„Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.“ (§ 7, Abs. 4)

 *Liquiditation
Die Rechnungsstellung richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand  und der Problematik des individuellen Sachverhaltes. Grundlage ist die aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 1996). Bei hochkomplexen Sachverhalten kann auch in Anlehnung an das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) die Vergütung bis zur Stufe M3 zzgl. Schreib-, Druck- und Kopierauslagen und sowie Porto/Telefon erfolgen.