Diagnostik

Die fachärztliche orthopädische Diagnostik basiert auf einer ausführlichen Befragung (Anamnese) und einer gründlichen körperlichen Untersuchung mit ggf. neurologischen Zusatzuntersuchungen und funktionellen Tests. Hieraus ergeben sich in den meisten Fällen bereits die wegweisenden Anhaltspunkte.

Weiterhin bietet Ihnen meine fachärztliche Praxis sämtliche diagnostische Standardleistungen der Orthopädie. So zählt zum Beispiel die Ultraschalluntersuchung (Sonographie) zur erweiterten Diagnostik. Sie erspart in vielen Fällen z.B. die Anfertigung von „Kernspinaufnahmen“, die aufwendig, teuer und oft mit langen Wartezeiten verbunden sind. Die Ultraschalluntersuchung ist schnell durchführbar und birgt keine Gesundheitsrisiken. Sie ermöglicht das Erkennen von Entzündungen im Weichteilgewebe (z.B. Schleimbeutel), von Verkalkungen (z.B. „Kalkschulter“), frischen Verletzungen, Blut- und Gelenkergüssen, Kapsel-, Band- und / oder Sehnenrissen an den Gelenken und von Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises. Zur frühzeitigen Erkennung möglicher Hüftfehlstellungen ist sie für alle Säuglinge vorgeschrieben und sollte möglichst geburtsnahe erstmals erfolgen.
In der Diagnostik und für Kontrolluntersuchungen ist die Ultraschalluntersuchung durch ihre problemlose und risikofreie Verfügbarkeit außerordentlich wertvoll. Sie wird von allen gestzlichen und privaten Krankenkassen erstattet.

Weiterhin können in meiner Praxis Röntgenaufnahmen sofort zu Ihrem Untersuchungstermin durchgeführt werden, falls es erforderlich ist. Sie benötigen keinen neuen Termin mit neuen Wartezeiten. Die Aufnahmen erfolgen in analoger Technik mit entsprechend hoher Bildqualität, minimierter Strahlendosis und Sicherheit vor Manipulationen. Die Originalbilder werden auf Wunsch unmittelbar z.B. zur Einsichtnahme von Kollegen mitgegeben ohne zusätzliche Kosten. Gemäß Röntgenverordnung sollten die Aufnahmen allerdings zurückgebracht werden. Sie müssen – mit einigen Ausnahmen –  in der Regel für 10 Jahre in meiner Praxis aufbewahrt werden.

Notwendige Laboruntersuchungen (z.B. „Rheumalabor“, „Osteoporoselabor“, „Entzündungswerte“, Wundabstriche u.a.) werden ebenfalls unmittelbar veranlasst. Die Ergebnisse liegen in der Regel binnen 24 – 48 Stunden vor.
Auch ein Rheuma-Schnelltest mit sehr hoher Treffsicherheit (98%) ist in meiner Praxis möglich. Es wird hierzu nur ein Tropfen Blut aus dem Ohrläppchen benötigt. Die Auswertung dauert 15 Minuten. Für gesetzlich versicherte Patienten handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung („IGeL“).

Knochendichtemessung

Sie dient der Erkennung der Osteoporose (Knochenschwund) und dem damit verbundenen Risiko für Knochenbrüche, sowie der Behandlungssteuerung. Betroffen von  Osteoporose ist jede dritte Frau in den Wechseljahren. Nach den Leitlinien des Dachverband für Osteologie (DVO) wird die vorsorgliche Knochendichtemessung allen Frauen unter 60 Jahren mit einem oder mehreren Risikofaktoren empfohlen sowie allen Frauen über 60 Jahren, allen Männern und Frauen mit Knochenbrüchen ohne adäquates Trauma in der Vorgeschichte, bei Knochenstoffwechselerkrankungen (Morbus Paget, rheumatoide Arthritis) und bei langjähriger Kortisontherapie.
Leitliniengemäß wird an der Wirbelsäule und an der Hüfte mittels DEXA Methode (Dual Energy X-ray Absorptiometry, sogenannter „Goldstandard“) gemessen. Die etwa fünfzehnminütige Untersuchung erfolgt auf einer bequemen Liege mit einer minimalen Röntgendosis. Sie findet im von mir mit gegründeten „Zentrum für Knochengesundheit Kulmbach“ statt (Johann-Völker Straße). Beachten Sie bitte, dass eine DEXA-Messung immer nur nach ärztlicher Rücksprache und mit der Rechtfertigung durch einen befähigten Facharzt erfolgen darf. Ein Termin zur Messung kann gerne über meine Praxis vereinbart werden.
Im Arztgespräch werden Ihre Meßwerte erklärt und mit Ihnen eventuell erforderliche Maßnahmen besprochen. Zur Behandlung der Osteoporose und zur Vorbeugung von Knochenbrüchen stehen  konservative Basismaßnahmen und gegebenenfalls verschiedenste effektive Medikamente zur Verfügung. Die medikamentöse Behandlung hat ihre Wirksamkeit bis ins hohe Alter unter Beweis gestellt und ist in der Regel sehr gut verträglich.

Bitte beachten:

Bringen Sie möglichst alle Arztberichte über Voruntersuchungen zum Termin mit. Anforderungen über unsere Praxis dauern in der Regel mehrere Tage, so daß ein neuer Termin für Sie vereinbart werden müßte. Durch Sichtung der Vorbefunde können Doppeluntersuchungen vermieden werden. Auch eine Verlaufsbeurteilung ist nur bei Kenntnis der Vorbefunde möglich. USB Sticks, handbeschriftete CD-ROM und DVD werden aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht eingelesen. Originalbeschriftete CD-ROM (DVD) nur in Ausnahmefällen. Die Datenträger sind in der Regel nicht für die Befundung und nicht für diagnostische Zwecke geeignet. Bei Röntgen- oder Kernspinaufnahmen genügt in den meisten Fällen der schriftliche Befundbericht, der bei jeder bildgebenden Diagnostik unmittelbar erstellt werden muß. Jeder Patient hat ohne Nennung von Gründen die Möglichkeit unverzüglich seine Arztunterlagen einzusehen. Kopien sind mit -,50 Cent pro Seite zu vergüten  (Patientenrechegesetz 2013, Röntgenverordnung).