Heilmittelverordnungen

  • Beratung und Verordnung von Physiotherapie, Ergotherapie, Manueller Therapie, Massage, Wärmetherapie, Lymphdrainagen, Osteopathie, Bewegungsbäder, Unterwassermassagen,
  • Rehasport und Funktionsstraining,
  • Rehabilitationsmaßnahmen ambulant oder stationär.

Ich lege besonderen Werte auf den Erhalt von Funktion und Mobilität. Prinzipiell ist das Ziel, so viele aktive Behandlungsmöglichkeiten zu nutzen wie möglich. Die aktive Mitarbeit und die Durchführung von Eigenprogrammen sind dabei häufig ganz enscheidende Faktoren für den Behandlungserfolg. Prinzipiell ist bei speziell bei den gesetzlich versicherten Patienten die geltende Heilmittelverordnungsrichtlinie zu beachten und – wie auch sonst – das Wirschaftlichkeitsgebot.  Sie erhalten also lediglich die „notwendigen“ und „ausreichenden“ Verordnungen (§ 12 SGB V). “Ausreichend” bedeutet – Sie erinnern sich – die Note vier.
Den Verordnungsmöglichkeiten sind hierdurch leider teilweise deutliche Grenzen gesetzt.